Prof. Dr. Norbert Herzig Lehrstuhl für Allgemeine BWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität zur Köln Status quo und künftige Reformen: Kein Wurf im Sinne einer wirklichen Neukonzeption (UMAG 4/2002, Titelthema „Unternehmenssteuern“, Seite 16-18)