Juristische Finanzdienstleistungen
Wir haben die gewerbliche Prozessfinanzierung in Deutschland erfunden, etabliert und populär gemacht. Mit der Einführung der Monetarisierung streitiger Forderungen stellen wir nun erneut unseren Pioniergeist unter Beweis. Außerdem ist FORIS traditionell ein führender Gründer und Verkäufer von Vorratsgesellschaften. Als Finanzdienstleister mit juristischem Hintergrund, der Kläger vor Gericht in der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt, sind wir konzernunabhängig nur unseren Kunden und Aktionären verpflichtet. Dabei zeichnen wir uns durch rasche Entscheidungen und sehr guten Service aus.
» Hier erfahren Sie mehr über unsere Firmengeschichte
Grundsätzlich übernehmen wir in Deutschland und im deutschsprachigen Ausland bei Rechtsstreitigkeiten im Zivil- und Wirtschaftsrecht das finanzielle Risiko. Dies gilt für außergerichtliche und gerichtliche Verfahren, für eine oder mehrere Instanzen, sowie für nationale und internationale Schiedsverfahren. Dieses Engagement gibt unseren Mandanten Sicherheit und es eröffnet Möglichkeiten. Setzen Sie also Ihre Ansprüche mit uns durch! Gewinnen Sie den Prozess, erhalten wir eine vereinbarte Erfolgsbeteiligung, die von Fall zu Fall variiert, da sie das jeweilige rechtliche und ökonomische Risiko reflektiert. Verlieren Sie, tragen wir die Kosten, und zwar auch die Ihres Gegners. Wir übernehmen die Anwaltskosten (des eigenen und des gegnerischen Anwalts), die Gerichtskosten, die Kosten für Zeugen- und Sachverständige, die Kosten für Sicherheitsleistungen und die Kosten für Zwangsvollstreckungen.
Entlastung von Risiken und Eröffnung neuer Möglichkeiten | FORIS bietet juristische Finanzdienstleistungen, die unabhängiger machen, zeitlich entlasten und Sicherheit geben. Unsere Mandanten schätzen uns als verlässlichen Partner, der juristische Expertise mit finanzwirtschaftlichem Hintergrund verbindet. Wir prüfen die Sachlage und die Rechtslage und lassen uns dabei ausschließlich von objektiven und nachvollziehbaren Erwägungen leiten. Unsere Leistungen schaffen und erweitern Spielräume. Unsere Mandanten bleiben handlungsfähig, indem sie mit unserer Hilfe Ihr Recht durchsetzen, eine Monetarisierung in Anspruch nehmen oder eine Vorratsgesellschaft von uns erwerben. Bei alledem hinterfragen wir ständig unsere eigenen Prozesse und sind offen für Anregungen und Ideen.
Prozesskostenfinanzierung in der Praxis
Wir prüfen schnell und kostenfrei, ob eine Finanzierung Ihrer Prozesskosten möglich ist. In Frage kommen alle Fälle, in denen es um Geld geht, sofern:
• die Zahlungsansprüche oder die Forderungen auf sonstige Vermögenswerte einen Streitwert von mindestens 100.000 Euro ergeben
• Ihr Anwalt den Sachverhalt geprüft hat und zu einer Klage rät, weil gute Erfolgschancen bestehen
• unsere Prüfung der Bonität der Gegenseite positiv ist.
In über 15 Jahren Tätigkeit als Prozessfinanzierer haben wir viel Expertise in der Beurteilung von Gerichtsverfahren erlangt: Unsere Syndikusanwälte haben über 12.000 Fälle mit Gesamtstreitwerten von über sieben Milliarden Euro geprüft. Keine Rolle spielt für uns, wie groß, wie prominent oder wie finanzstark Ihre Gegner sind. Wir entscheiden frei und orientieren uns nur daran, was dem Erfolg Ihres Prozesses dient. Dabei stehen wir Ihnen sowohl als Unternehmen und als Unternehmer als auch als Privatperson zur Seite.
Im Web und als App | Mit dem FORIS Prozesskostenrechner können Sie Ihr individuelles Risiko im Hinblick auf die Anwalts- und Gerichtskosten leicht und bequem durch alle Instanzen berechnen. Eine „Break-Even“-Übersicht zeigt Ihnen an, welches Ergebnis Sie bei welchem prozentualen Erfolg erzielen können. Die Berechnungen lassen sich als PDF speichern und drucken (für iPhone/iPad im App Store, Android-Version bei Google Play)
» Hier haben wir Ihnen Beispiele aus der Praxis zusammengestellt
Monetarisierung | Neues Produkt
Rechtliche Auseinandersetzungen können lange dauern und in mehrere Instanzen gehen. Manche Prozessgegner kalkulieren damit, dass Sie sich davon einschüchtern lassen, zumal, wenn es um hohe Streitwerte geht. Und tatsächlich: Was nützt es Ihnen, wenn Sie nach Jahren Recht bekommen, den erstrittenen Geldbetrag aber schon früher benötigt hätten? Zudem müssen offene Forderungen (als Gegenleistung oder auf Schadenersatz), die nicht beglichen wurden, bilanziell wertberichtigt werden oder es ist für die Kosten des Rechtsstreits eine Rückstellung zu bilden. Hier setzen wir an. Wir prüfen rasch und kostenlos, ob die Monetarisierung möglich ist. In Frage kommen alle Fälle von Unternehmen, in denen es um Geld geht, sofern:
• Zahlungsansprüche oder Forderungen auf sonstige Vermögenswerte einen Streitwert von mindestens einer Million Euro ergeben
• Ihr Anwalt oder Ihre Rechtsabteilung den Sachverhalt geprüft hat und zur Klage rät, weil gute Erfolgschancen bestehen
• unsere Prüfung der Bonität der Gegenseite positiv ist.
Wir übernehmen also nicht nur die Kosten des Rechtsstreits (Prozessfinanzierung), sondern wir zahlen auch sofort einen Teil der streitigen Forderung, maximal 33 %, aus. Damit gehören zwei große Sorgen der Vergangenheit an. Wir verdienen dabei nur im Erfolgsfall, während unsere Mandanten den Vorauserlös in jedem Fall erhalten. Im Verlustfall tragen wir die Kosten tragen und verlieren den gezahlten Vorauserlös.
Die Monetarisierung ist wie die Prozesskostenfinanzierung für alle streitigen Forderungen möglich, wenn der Streit noch außergerichtlich oder bereits gerichtlich anhängig ist, durch eine oder mehrere Instanzen geht, in Deutschland und im deutschsprachigen Ausland oder vor einem nationalen oder internationalen Schiedsgericht geführt wird. Dabei entlasten unsere Juristen unsere Mandanten weitgehend vom „Case Management“. Im Rahmen der engen Begleitung der Verfahren stellen wir laufend unsere Zweitmeinung, unsere Erfahrung und juristisches Know-how zur Verfügung. Wenn Sie Ihren Rechtsstreit monetarisieren, ziehen Sie sich aus einem womöglich langen, kostenintensiven Gerichtsverfahren zurück. Keine Rückstellungen, kein Ärger, keine Sorgen: Sie bekommen den Kopf frei für Ihre unternehmerische Arbeit.
» Hier haben wir Ihnen das Prozedere zusammengestellt
Vorratsgesellschaften | Sofortige Handlungsfähigkeit
Eine neue Gesellschaft ins Leben zu rufen, heißt oft, lange Wege zu gehen. Mit unseren Vorratsgesellschaften entfällt dieser Aufwand, da die Aufnahme von Geschäft sofort möglich ist. Sie wollen ein neues Unternehmen gründen, in der Gruppe umstrukturieren oder einen Betriebsteil ausgliedern? Diese Themen sind Sie bei uns in besten Händen. Alle Vorratsgesellschaften sind fertig gegründet und nur noch nicht aktiv. So gelangen Sie ohne Vorbelastung sicher zu Ihrer neuen Struktur. Kunden schätzen unser breites Portfolio und die vielen Gründungsstandorte (Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Köln, Mannheim, München, Osnabrück, Stuttgart), wobei wir Vorratsgesellschaften natürlich auch an anderen Orten errichten können, und sie schätzen die zuverlässige, reibungslose Abwicklung. Von der Reservierung bis zum Notartermin erwartet Sie ein perfekter Service.
Neugründungen und keine „Mantelgesellschaften“ | Unsere Vorratsgesellschaften sind ganz auf die Bedürfnisse unserer Kunden als Mandant oder als Berater abgestimmt. Maßgeblich ist, dass unsere Vorratsgesellschaften noch keinen Geschäftsbetrieb aufgenommen haben. Wir verkaufen also keine „Mantelgesellschaften“ (inaktive Gesellschaften mit früherer Geschäftstätigkeit) und schützen Sie so vor unangenehmen Überraschungen.
Vorteile für Unternehmer
• Die Gesellschaften sind fertig errichtet und an zehn Gründungsstandorten in Handelsregister eingetragen.
• Alle Gesellschaften sind sofort handlungsfähig. Sie können Ihre Gesellschaft innerhalb von 24 Stunden nach der Reservierung oder (bei entsprechender Vorbereitung) sogar am selben Tag übernehmen.
• Das Gesellschaftskapital ist eingezahlt und steht der Geschäftsführung in voller Höhe auf einem Konto der Gesellschaft zur Verfügung. Unsere Vorratsgesellschaften bieten so vollen Schutz vor persönlicher Haftung, etwa wegen fehlerhafter Kapitalaufbringung in der Gründungsphase.
• Die Gesellschaften sind bis auf die grundsätzliche Beitragspflicht zur IHK garantiert frei von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten.
• Auf Wunsch übernehmen Sie das für jede Vorratsgesellschaft eingerichtete Geschäftskonto. Dadurch sparen Sie weitere Zeit und Mühen.
Vorteile für beratende Rechtsanwälte und Steuerberater
• Ein Anruf bei uns oder eine E-Mail genügt, um die im Mandat benötigte Gesellschaft zu reservieren und die Transaktion in Gang zu setzen.
• Wir stellen ein Dokumentenpaket für Sie zusammen und liefern alle für den Kauf der Vorratsgesellschaft nötigen Entwürfe. Damit können Sie sich voll auf die Kernthemen in Ihrem Mandat konzentrieren.
• Da unsere Gesellschaften bereits fertig errichtet sind, schließen Sie Haftungsfallen für Ihr Mandat im Gründungsprozess aus.
Größtes Portfolio in Deutschland | Die FORIS AG bietet deutsche Klassiker wie die GmbH, die GmbH & Co. KG, die AG und die KG, aber auch jüngere Gesellschaftsformen wie die UG und die SE („Societas Europaea“) an. Bislang wurden über 8.000 Kapitalgesellschaften gegründet und veräußert, davon über 700 Aktiengesellschaften.
» Hier finden Sie die Rechtsformen und die Konditionen
Sicher und schnell zur neuen Gesellschaft | Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft erfolgt in der Regel in fünf Schritten, die zügig abgewickelt werden und die notwendige Sicherheit gewährleisten. Nach dem Erwerb sind noch einige Punkte zu beachten, auf die wir Sie selbstverständlich hinweisen.
» Hier haben wir Ihnen das Prozedere zusammengestellt
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Interview Teil 1 |
Interview Teil 2 | Namensartikel |
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Anprechpartner: Cornel Schürk, Tel.: 0228/95750-65, Mobil: 0151/46742380, E-Mail: cornel.schuerk@foris.com
Adresse: FORIS AG | Kurt-Schumacher-Straße 18–20 | 53113 Bonn
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