Wider­rufs­recht bei Fernabsatzverträgen

(1) Der Ver­lag räumt Kun­den, die i.S.d. Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches Ver­brau­cher sind, bei Bestel­lun­gen von Waren im Rah­men eines Fern­ab­satz­ver­trags ein Rück­ga­be- und Wider­rufs­recht von zwei Wochen ab Erhalt der Ware ein.

(2) Ein sol­cher Wider­ruf bedarf kei­ner Begrün­dung, hat jedoch schrift­lich zu erfol­gen, alter­na­tiv genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung an die Unter­neh­mer Medi­en GmbH, Schloss­al­lee 10, 53179 Bonn. Dabei trägt der Kun­de die Kos­ten der Rück­sen­dung, wenn der Preis der zurück­zu­sen­den­den Sache einen Betrag von 40 Euro nicht über­steigt oder wenn er bei einem höhe­ren Preis der Sache die Kauf­preis­zah­lung oder eine Teil­zah­lung zum Zeit­punkt des Wider­rufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelie­fer­te Ware nicht der bestell­ten entspricht.

(3) Ein bereits gezahl­ter Kauf­preis (ohne Ver­sand­kos­ten) wird umge­hend nach Erhalt der Rück­sen­dung erstat­tet. Zu beach­ten ist, dass der Kun­de Wert­er­satz für gelie­fer­te Ware zu leis­ten hat, inso­weit sie durch ihn schuld­haft ver­schlech­tert, beschä­digt oder zer­stört wor­den ist, auch wenn es sich um einen bestim­mungs­ge­mä­ßen Gebrauch han­delt (§ 357 Abs. 3 BGB). Für eine Prü­fung, wie sie etwa in einem Laden­ge­schäft vor­ge­nom­men wer­den könn­te, gilt dies nicht, inso­weit Bücher nicht aus der Ein­zel­ver­pa­ckung (Folie) her­aus­ge­nom­men werden.

Scroll to Top Cookie Consent mit Real Cookie Banner